Baden-Württemberg: Mehr als 81 000 Personen erhielten Eingliederungshilfe für behinderte Menschen – Mehr Männer als Frauen betroffen
(zg) Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes bezogen im Laufe des Jahres 2016 in Baden‑Württemberg 134 405 Personen besondere Sozialhilfeleistungen nach den Kapiteln 5 bis 9 Sozialgesetzbuch SGB XII (Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege sowie Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und in anderen Lebenslagen). Das waren fast gleich viele Personen wie im Laufe des Jahres 2015 (134 261). Etwas mehr als die Hälfte (52,8 %) waren Männer, 92,6 % der Leistungsempfängerinnen und –empfänger waren Deutsche.
Hilfen zur Gesundheit nach Kapitel 5 SGB XII erhielten 2 497 Personen. Das sind 9,8 % weniger als 2015. Zum überwiegenden Teil (1 479 Fälle) handelte es sich dabei um Krankheitskosten (Arzt, Krankenhaus, Medikamente) die unmittelbar vom Sozialamt übernommen wurden. Das Durchschnittsalter lag bei fast 50 Jahren, nicht ganz zwei Drittel der Leistungsbezieher (62,8 %) waren Frauen.
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach Kapitel 6 SGB XII – die Form der Sozialhilfe mit den meisten Empfängerinnen und Empfängern – bezogen 81 166 Personen, 2 % mehr als 2015. Darunter waren fast 60 % Männer mit einem Durchschnittsalter von 33 Jahren. Die betroffenen Frauen waren im Durchschnitt mit rund 35,5 Jahren etwas älter. 70,6 % der behinderten Menschen (57 316) erhielten Leistungen in Einrichtungen. Bei den Hilfeleistungen für diese Personen handelte es sich in der Hauptsache um Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (30 975 Fälle) sowie um Hilfen zum selbstbestimmten Leben in einer Wohneinrichtung (25 118 Fälle). 10 074 behinderte junge Menschen in Einrichtungen bekamen im Laufe des Jahres Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung. Bei den Hilfeleistungen für behinderte Menschen außerhalb von Einrichtungen stand das selbstbestimmte Leben im Vordergrund. 14 965 Menschen erhielten Hilfen in (ambulant) betreuten Wohnmöglichkeiten. 7 489 behinderte Kinder außerhalb von Einrichtungen erhielten Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung.
Auf Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII waren 42 903 Personen angewiesen und damit 3,6 % weniger als im Jahr 2015. Vier Fünftel dieser Menschen (34 305) erhielten Leistungen in Einrichtungen wie Pflegeheimen. Die Leistungsempfängerinnen und -empfänger, die in eigenen Haushalten bzw. Haushalten von Angehörigen lebten, waren im Durchschnitt fast 70 Jahre alt. Mit 77,5 Jahren waren die Personen mit Hilfe zur Pflege in Einrichtungen deutlich älter. Fast zwei Drittel (62,7 %) dieser Pflegebedürftigen waren Frauen, ihr Durchschnittsalter betrug 81,4 Jahre.
10 022 Personen und damit 3,6 % mehr Menschen als 2015 erhielten Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen nach Kapitel 8 und 9 SGB XII, 6 633 Männer und 3 389 Frauen. Hierbei handelt es sich unter anderem um Hilfen zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes sowie um Maßnahmen bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung, aber auch um Blindenhilfe sowie die Erstattung von Bestattungskosten.